Wir begleiten Sie
Spezialisierte ambulante
Palliativ-Versorgung
Viele Menschen wünschen sich, ihr Leben in ihrer häuslichen Umgebung zu beschließen. Sie möchten nicht allein gelassen werden und nicht unter Schmerzen leiden müssen. Schwerkranke und ihre Angehörigen benötigen deshalb fachliche Unterstützung und menschliche Begleitung. Diese Bedürfnisse stellen wir in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir können allerdings nur aktiv werden, wenn wir eine entsprechende Verordnung (Muster 63) von Ihrem Haus- oder Facharzt bzw. vom Krankenhaus bei Ihrer Entlassung erhalten.
Was wir für Sie tun können, leisten wir im Rahmen der Palliativmedizin. Das vom Bundestag verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz fördert den Ausbau der Palliativversorgung in Deutschland. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde auch die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.